Ihr Anspruch auf Entlastung – wir beraten Sie gern
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Der Entlastungsbetrag
Seit dem 1. Januar 2017 hat das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) einige finanzielle Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige gebracht. Eine dieser Leistungen ist der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat, der speziell darauf ausgerichtet ist, pflegende Personen zu unterstützen und Pflegebedürftigen ein möglichst selbständiges Leben im häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Leider wird dieses wertvolle Angebot nach wie vor zu wenig genutzt. Dabei bietet der Entlastungsbetrag eine wichtige Entlastung im Alltag.
Wenn Sie Fragen zur Nutzung des Entlastungsbetrags haben oder Unterstützung bei der Antragstellung wünschen, helfen wir vom Intensivpflegedienst Maria’s Pflegeherzen Ihnen gerne weiter.
Welche Vorteile bietet der Entlastungsbetrag?
Welche Vorteile bietet der Entlastungs-
betrag?
Für pflegende Angehörige: Der Entlastungsbetrag entlastet pflegende Familienmitglieder sowohl organisatorisch als auch finanziell. Es wird einfacher, notwendige Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ohne dabei die Pflegequalität zu gefährden.
Für Pflegebedürftige: Mit dem Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige soziale Kontakte fördern, ihre Selbstständigkeit stärken und so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Zudem ermöglicht er Hilfestellung in vielen Bereichen des täglichen Lebens.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Wer hat Anspruch auf den Entlastungs-
betrag?
Der Entlastungsbetrag steht allen Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 zur Verfügung, die in einer häuslichen Umgebung gepflegt werden. Das kann die eigene Wohnung, die Wohnung einer pflegenden Person oder ein betreutes Wohnen sein. Wichtig ist, dass die Leistungen durch einen anerkannten Pflegedienst erbracht werden. Die Pflegekasse finanziert den Betrag, der für anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden kann.
Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen
Mit dem Entlastungsbetrag können Sie viele Leistungen in Anspruch nehmen, die sowohl die Pflege erleichtern als auch die Lebensqualität verbessern. Folgende Angebote können zusätzlich erstattet werden:
- Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Pflege, die speziell auf die Unterstützung während bestimmter Tagesabschnitte ausgerichtet ist.
- Kurzzeitpflege: Nutzung bei Ausfall der häuslichen Pflege, z. B. während Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson.
- Ambulante Selbstversorgung: Unterstützende Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
- Körperpflege: Pflegedienste können bei Pflegegrad 1 auch für Körperpflege herangezogen werden.
- Alltagsunterstützung: Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote nach §45a SGB XI, wie ehrenamtliche Alltagshilfen oder spezielle Betreuungsangebote.
Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse, vorausgesetzt diese Dienstleistungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.
Unterschiede zwischen Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag
Unterschiede zwischen Pflegesach-
leistungen und Entlastungs-
betrag
Pflegesachleistungen umfassen Dienste eines Pflegedienstes, die direkt mit der Pflege der betroffenen Person zusammenhängen (z. B. Körperpflege oder Unterstützung bei der Mobilität). Der Entlastungsbetrag hingegen dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und zusätzliche Unterstützung für den Alltag bereitzustellen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die keine Pflegesachleistungen erhalten, können den Entlastungsbetrag ebenfalls für körperbezogene Pflegedienste nutzen.
Wie erfolgt die Nutzung des Entlastungsbetrags?
Wie erfolgt die Nutzung des Entlastungs-
betrags?
Sie können den Entlastungsbetrag flexibel einsetzen, solange er für zugelassene Entlastungsleistungen verwendet wird. Nach Erbringung der Leistungen durch einen anerkannten Anbieter reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Wichtig ist, sich rechtzeitig über die Nutzungsmöglichkeiten zu informieren, um den vollen finanziellen Vorteil auszuschöpfen.
Maria’s Pflegeherzen unterstützt Sie nicht nur bei der Organisation von Leistungen, sondern auch bei der Antragstellung und weiteren Fragen rund um den Entlastungsbetrag.
Unterstützung für Angehörige und Pflegebedürftige
Unterstützung für Angehörige und Pflege-
bedürftige
Die Pflege eines Angehörigen ist mit viel Zeit, Energie und Verantwortung verbunden. Der Entlastungsbetrag bietet eine wertvolle Hilfe, um die Pflege langfristig optimal zu organisieren und Überlastung zu vermeiden. Gleichzeitig profitieren Pflegebedürftige von zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsangeboten, die ihnen mehr Selbstständigkeit im Alltag ermöglichen.
Kontaktieren Sie uns
Möchten Sie genauer erfahren, wie Sie den Entlastungsbetrag optimal nutzen können? Unser Team berät Sie gern und unterstützt Sie bei jedem Schritt, von der Antragstellung bis hin zur praktischen Umsetzung. Melden Sie sich noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!