Entlastung durch Verhinderungspflege
Entlastung durch Verhinderungspflege
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege von Maria’s Pflegeherzen Intensivpflegedienst bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Angehörigen bestens betreut werden, falls Sie eine Auszeit benötigen oder verhindert sind. Unser qualifiziertes Team übernimmt die Betreuung zuverlässig im gewohnten häuslichen Umfeld und sorgt für eine lückenlose Pflege.
Entlastung für pflegende Angehörige
Entlastung für pflegende Angehörige
Die Pflege eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der regelmäßige Pausen unverzichtbar sind. Ohne diese Auszeiten kann sowohl die Lebensqualität des Pflegebedürftigen als auch der Hauptpflegeperson leiden. Deshalb ermöglicht die Verhinderungspflege eine Vertretung der Hauptpflegeperson für stunden-, tage- oder wochenweise Perioden.
Unser Team von Maria’s Pflegeherzen Intensivpflegedienst steht Ihnen gerne beratend zur Seite, um die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege zu klären. Wir informieren Sie über die Leistungen der Pflegeversicherung, deren Höhe in den verschiedenen Pflegegraden und was zu beachten ist, falls Familienangehörige die Vertretung übernehmen.
Was ist Verhinderungspflege?
Was ist Verhinderungs-
pflege?
Verhinderungspflege, oft auch Ersatzpflege genannt, bietet eine vorübergehende Vertretung der Hauptpflegeperson im häuslichen Umfeld. Sei es aufgrund von Krankheit, Urlaub oder beruflichen Verpflichtungen, mit Verhinderungspflege bleibt die Betreuung Ihres Angehörigen gesichert.
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege
Damit die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Für den Pflegebedürftigen:
- Pflegegrad 2 oder höher: Pflegekassenleistungen stehen ab diesem Pflegegrad zur Verfügung (nicht jedoch bei Pflegegrad 1).
Für die Hauptpflegeperson:
- Sie haben den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in dessen Zuhause betreut.
- Die Pflege wird durch Pflegegeld der Pflegekasse finanziert.
- Eine Vertretung ist bis zu 42 Tage oder sechs Wochen pro Kalenderjahr möglich.
Hinweis: Die Rentenbeiträge, die während der Pflege von der Pflegeversicherung gezahlt werden, laufen während der Verhinderungspflege weiter.
Gründe für Verhinderungspflege
Gründe für Verhinderungs-
pflege
Die Anforderungen des Alltags können es notwendig machen, eine Vertretung einzusetzen. Dabei unterscheiden wir:
Kurzzeitige Verhinderung (stundenweise):
Kurzzeitige Verhinderung (stundenweise):
- Arzttermine
- Elternabende
- Sport- oder Freizeitaktivitäten
- Fortbildungen oder Pflegekurse
Längere Verhinderung (tageweise):
Längere Verhinderung (tageweise):
- Erholungsurlaub
- Krankenhausaufenthalt
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Ruhetage zur Regeneration
Unabhängig von der Dauer wird die Verhinderungspflege aus einem festgelegten Budget der Pflegekasse finanziert.
Qualifizierte Pflege durch Fachkräfte
Unser Intensivpflegedienst übernimmt die Verhinderungspflege durch kompetente und erfahrene Fachkräfte im häuslichen Umfeld oder bei Bedarf in einer vorübergehenden stationären Pflegeeinrichtung. Bitte beachten Sie, dass eingetragene Pflegepersonen, die in der Pflegekasse gemeldet sind, keine Verhinderungspflege erbringen dürfen.
Leistungen der Pflegekasse
Leistungen der Pflegekasse
Die Pflegekasse übernimmt Kosten von bis zu 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege. Falls die Pflege durch nahe Verwandte oder Mitglieder desselben Haushalts übernommen wird, gilt eine Deckelung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes. Wird die Pflege jedoch durch entferntere Verwandte oder externe Fachkräfte durchgeführt, steht der volle Betrag zur Verfügung.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Anspruch auf Verhinderungspflege haben oder wie Sie diese beantragen können? Maria’s Pflegeherzen Intensivpflegedienst steht Ihnen beratend zur Seite und unterstützt Sie bei allen Angelegenheiten rund um die Verhinderungspflege.
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Kontaktieren Sie uns jetzt und erfahren Sie, wie wir Sie und Ihre Angehörigen entlasten können, damit Sie auch im Pflegealltag Momente der Ruhe und Erholung genießen können.